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Einkommensteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag nach dem aktuellen Steuertarif.

Die Einkommensteuer richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und steigt progressiv mit dessen Höhe. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Sie zahlen, in welcher Tarifzone Sie sich befinden und wie sich Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz unterscheiden.

Ihr Ergebnis

Einkommensteuer (Jahr)

8.835 €

Solidaritätszuschlag (Jahr)

0 €

Gesamte Steuerlast (Jahr)

8.835 €

Verfügbares Einkommen (Jahr)

36.165 €

Grenzsteuersatz

33,4%

Effektiver Steuersatz (inkl. Soli)

19,6%

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € (Einzeln veranlagt) beträgt Ihre Einkommensteuer für 2026 8.835 €, zuzüglich 0 € Solidaritätszuschlag. Insgesamt zahlen Sie 8.835 € an Steuern. Ihr verfügbares Einkommen liegt bei 36.165 € pro Jahr, das entspricht rund 3.014 € pro Monat. Ihr Grenzsteuersatz beträgt 33,4%, Ihr effektiver Steuersatz 19,6%.

Aufteilung Ihres Einkommens

Verfügbares EinkommenEinkommensteuerSolidaritätszuschlag

Ihre Tarifzone

0 – 12.348 €

0 %

12.349 – 17.799 €

14 – 24 %

17.800 – 69.878 €

24 – 42 %

69.879 – 277.825 €

42 %

ab 277.826 €

45 %

Annahmen

  • Die Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für den Veranlagungszeitraum 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €).

  • Bei Zusammenveranlagung wird das Splitting-Verfahren angewendet: der Tarif gilt für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, die Steuer wird anschließend verdoppelt.

  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer und fällt erst oberhalb der Freigrenze (20.350 € Einzelveranlagung, 40.700 € Zusammenveranlagung) an, mit gleitender Milderungszone.

  • Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sind nicht enthalten.

  • Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern der Betrag nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben – zu finden im letzten Steuerbescheid.

  • Die Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.