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Finanzielle Freiheit Rechner

Berechnen Sie, wie viel Kapital Sie für Ihre finanzielle Freiheit benötigen und welche Sparrate dafür nötig ist.

Finanziell frei ist, wer seinen monatlichen Wunschbetrag ausschließlich aus Kapitaleinkommen bestreiten kann, ohne auf ein Arbeitseinkommen angewiesen zu sein. Der Rechner zeigt Ihnen, welches Kapital Sie dafür bis zu Ihrem Wunschrenteneintrittsalter aufbauen müssen und mit welcher monatlichen Sparrate Sie dieses Ziel erreichen.

Fälligkeit der Kapitalertragsteuer

Am Ende der Laufzeit

Jahre bis zur finanziellen Freiheit

20 Jahre

Ihr Ergebnis

Benötigtes Kapital

807.361 €

Vorhandenes Kapital wächst auf

0 €

Zusätzlich benötigtes Kapital

807.361 €

Erforderliche monatliche Sparrate

1.739 €

Um mit 55 Jahren monatlich 2.000 € aus Kapitaleinkünften zur Verfügung zu haben, benötigen Sie in 20 Jahren ein Kapital von 807.361 €. Ihr bereits vorhandenes Kapital wächst bis dahin auf 0 € an, sodass Sie zusätzlich 807.361 € aufbauen müssen. Dafür benötigen Sie eine monatliche Sparrate von 1.739 €.


Ihr Weg zur finanziellen Freiheit

ZinsenEinzahlungenBenötigtes Kapital
807 Tsd.606 Tsd.404 Tsd.202 Tsd.0 Tsd.
807.361 €
11020

Annahmen

  • Bei Kapitalverzehr wird die Auszahlungsdauer aus der Differenz zwischen Wunschrenteneintrittsalter und angenommener Lebenserwartung berechnet; danach ist das Kapital aufgebraucht.

  • Ohne Kapitalverzehr muss der Wunschbetrag dauerhaft allein aus den Erträgen finanziert werden – das benötigte Kapital ist entsprechend höher.

  • Die Kapitalertragsteuer wird pauschal am Ende der Laufzeit fällig (wie bei einem thesaurierenden ETF), sodass das Kapital während der Ansparphase ungeschmälert weiterwächst; eine unterjährige oder jährliche Besteuerung ist nicht wählbar.

  • Der jährliche Sparerpauschbetrag (steuerfreier Freibetrag auf Kapitalerträge) wird nicht berücksichtigt.

  • Bei der Kapitalertragsteuer stehen pauschal 26,38 % (ohne Kirchensteuer), 27,82 % (mit Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg) sowie 27,99 % (mit Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern) zur Auswahl, Stand 2026.

  • Die Inflation wirkt nur auf den zukünftigen Wunschbetrag, nicht auf andere Größen wie Rendite oder Sparrate.

  • Die Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.