Grundzulage
Für jeden Euro Einzahlung bis 360 € im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, für Einzahlungen zwischen 360 € und 1.800 € weitere 25 Cent je Euro.
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € je Kind – und erstmals gefördert in ETFs statt in teuren Garantieprodukten. Wir erklären, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, für wen es sich lohnt und was mit einem bestehenden Riester-Vertrag passiert.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Der Staat fördert ab 2027 erstmals auch Verträge ohne Beitragsgarantie. Ihr Geld muss also nicht mehr überwiegend in niedrig verzinste Sicherheitsanlagen fließen, sondern kann langfristig und renditeorientiert am Kapitalmarkt arbeiten – zum Beispiel in breit gestreuten ETFs. Auch die Förderung selbst wird einfacher: Statt wie bei Riester vom Einkommen abzuhängen, richtet sie sich künftig allein danach, wie viel Sie selbst einzahlen.
Die staatliche Förderung setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen:
Für jeden Euro Einzahlung bis 360 € im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, für Einzahlungen zwischen 360 € und 1.800 € weitere 25 Cent je Euro.
Für jedes Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 € im Jahr – die volle Zulage bereits ab 300 € eigener Jahreseinzahlung, unabhängig von der Kinderzahl.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich.
Damit überhaupt eine Förderung greift, müssen mindestens 120 € im Jahr (10 € im Monat) eingezahlt werden. Insgesamt können bis zu 6.840 € im Jahr eingezahlt werden, gefördert werden davon die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
Ihre persönliche Förderquote berechnenSie zahlen monatlich oder jährlich ein, der Staat legt die Zulagen dazu, und Ihr Kapital arbeitet am Kapitalmarkt. Während der gesamten Ansparphase bleiben Kursgewinne und Erträge steuerfrei – der Zinseszinseffekt wirkt dadurch deutlich stärker als in einem normalen Depot. Zusätzlich lassen sich die Einzahlungen samt Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Frühestens ab 65, spätestens ab 70 beginnt die Auszahlung. Zum Start können optional bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag entnommen werden, der Rest fließt – je nach Vertrag – als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Versteuert wird erst in der Auszahlungsphase, also dann, wenn der persönliche Steuersatz meist niedriger liegt als im Erwerbsleben.
Mit der Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind und Jahr sammeln Eltern mit zwei oder drei Kindern jährlich mehrere hundert Euro zusätzlich ein.
Langer Anlagehorizont, voller Zinseszinseffekt – und der einmalige 200-€-Bonus für alle, die vor 25 starten.
Bei Riester außen vor, ab 2027 erstmals voll förderberechtigt – eine echte Alternative für alle ohne gesetzliche Rente.
Neben den Zulagen kommt über den Sonderausgabenabzug ein Steuervorteil dazu, der mit dem persönlichen Steuersatz steigt.
Die wichtigste Nachricht zuerst: Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt gültig. Verträge, die vor dem 1.1.2027 abgeschlossen wurden, laufen mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiter (Bestandsschutz). Niemand muss kündigen – und ein vorschnelles Kündigen kann die komplette erhaltene Förderung kosten. Ab 2027 stehen grundsätzlich vier Wege offen:
Sie behalten Ihren Riester-Vertrag mit den bisherigen Förderregeln.
Sie schließen neben Riester ein neues Altersvorsorgedepot ab (maximal zwei geförderte Verträge pro Person).
Sie übertragen das angesparte Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot.
Sie wechseln mit dem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik – eine Einbahnstraße, die gut überlegt sein sollte.
Ab Januar 2027. Die Anbieter arbeiten aktuell an ihren Produkten, seriöse Konditionsvergleiche sind erst kurz vor dem Start möglich. Beraten lassen und die eigene Strategie festlegen können Sie sich aber schon jetzt.
Ob Neuabschluss oder Übertrag Ihrer Riester-Rente – das hängt von Ihrem Vertrag, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen ab. Wir rechnen es gemeinsam durch: unverbindlich und persönlich.
Grundlage dieser Seite ist das Altersvorsorgereformgesetz, Stand September 2026. Die Anbieter entwickeln ihre Produkte derzeit noch – einzelne Konditionen können sich bis zum Start am 1. Januar 2027 noch ändern. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.