Kurz zusammengefasst
- Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das geförderte Altersvorsorgedepot für neue Verträge die Riester-Förderung.
- Der Staat zahlt bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 300 € dazu.
- Das Depot hat keine Beitragsgarantie. Der Wert kann schwanken, Verluste sind möglich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am 8. Mai 2026 gebilligt.
Verkündet wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Neue Verträge können Sie ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Wann ein bestimmter Anbieter startet, hängt von dessen Zertifizierung ab.
Wie bisher sind unter anderem Angestellte und Beamte förderberechtigt. Neu dazu kommen Selbstständige, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner ohne eigenen Förderanspruch können über ihren Partner mittelbar gefördert werden, allerdings mit geringerer Zulage.
Die Förderung im Überblick
Wie hoch die Zulagen ausfallen, hängt von Ihrem Eigenbeitrag ab. Die Riester-Regel mit 4 % des Vorjahreseinkommens entfällt.
- Grundzulage, Stufe 1: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €) – Voraussetzung: mind. 120 € Eigenbeitrag pro Jahr
- Grundzulage, Stufe 2: 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (max. 360 €) – Voraussetzung: wie oben
- Kinderzulage: 1 € je Euro Eigenbeitrag, max. 300 € pro Kind und Jahr – Voraussetzung: Kindergeldanspruch; volle Zulage ab 300 € im Jahr (25 € im Monat)
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € – Voraussetzung: am 1. Januar des Beitragsjahres jünger als 25
Die Grundzulage beträgt also höchstens 540 € im Jahr. Wer weniger als 120 € einzahlt, bekommt keine Zulage, auch keine anteilige. Die Kinderzulage erhält immer nur ein Elternteil.
Die Zulagen kommen nicht automatisch. Sie beantragen sie über Ihren Anbieter, am einfachsten einmalig mit einem Dauerzulagenantrag. Ohne diesen Antrag gilt eine Frist bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr.
Einzahlen können Sie bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Gefördert werden davon aber nur 1.800 € Eigenbeitrag.
Steuervorteil: Zusätzlich können Sie Beiträge bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Ist er höher, erhalten Sie die Differenz zusätzlich über die Steuer.
Auf Erträge in der Ansparphase fallen keine laufenden Steuern an. Spätere Auszahlungen aus geförderten Beiträgen versteuern Sie dafür voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Ein Rechenbeispiel
Eine Angestellte mit einem Kind zahlt 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld.
- Grundzulage: 180 € + 360 € = 540 €
- Kinderzulage: 300 €
- Zulagen insgesamt: 840 € pro Jahr
Damit fließen im Jahr 2.640 € in ihre Vorsorge. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil ist nicht eingerechnet. Wie sich das Depot entwickelt, lässt sich nicht vorhersagen.
Kosten und Standarddepot
Neben frei gestaltbaren Depots gibt es ein Standarddepot für alle, die nicht selbst auswählen möchten. Seine Effektivkosten sind gesetzlich auf höchstens 1,0 % pro Jahr begrenzt. Das ist eine Obergrenze, die tatsächlichen Kosten hängen vom Anbieter ab.
Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem schwankungsärmeren und einem schwankungsstärkeren. Vor Rentenbeginn wird der Anteil des schwankungsstärkeren Fonds begrenzt. Fünf Jahre vorher sind es höchstens 50 %, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 %.
Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist geplant. Ob und wann es kommt, ist noch offen. Für einen Anbieterwechsel dürfen in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150 € berechnet werden, danach ist er kostenfrei.
Anlage und Risiko
Erlaubt sind Investmentfonds und ETFs bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt. Dazu kommen bestimmte Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten. Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowerte und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.
Das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie. Sein Wert hängt von den Kapitalmärkten ab und kann deutlich schwanken. Verluste sind möglich, auch kurz vor Rentenbeginn.
Daneben gibt es geförderte Verträge mit Garantie. Dort stehen zu Beginn der Auszahlung mindestens 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung sieht Produkte ohne Garantie eher bei risikobereiten Sparern.
Was Riester-Sparer wissen sollten
Neue Riester-Verträge nach altem Recht können Sie ab 2027 nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter, Sie müssen also nichts tun. Sie können per Erklärung in die neue Förderung wechseln, Ihr Guthaben übertragen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Wichtig: Schließen Sie einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt die neue Förderung unwiderruflich auch für Ihren Riester-Vertrag.
Auszahlung und Zugriff vor Rentenbeginn
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Ist nichts vereinbart, beginnt sie mit 65.
Sie wählen zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlplan. Der Auszahlplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Danach fließt nichts mehr, das Risiko eines langen Lebens ist also nicht abgesichert.
Zu Rentenbeginn können Sie einmalig bis zu 30 % des Kapitals entnehmen. Eine vollständige Auszahlung auf einen Schlag ist nicht erlaubt. Bei hohen Einmalbeträgen kann im Auszahlungsjahr eine höhere Steuer anfallen.
Bis zum Rentenbeginn ist das Geld gebunden. Wer vorher kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen gelten etwa für den Anbieterwechsel.
Im Todesfall kann der Ehe- oder Lebenspartner das Guthaben ohne Förderverlust übernehmen. Andere Erben müssen die Förderung zurückzahlen.
Ihr nächster Schritt
Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot sehen Sie in wenigen Minuten, welche Zulagen für Sie infrage kommen. Ob das Depot oder eine Garantievariante zu Ihrer Situation passt, klären wir gerne persönlich: Erstgespräch vereinbaren. Wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben, prüfen Sie mit dem Vertrags-Check, wo noch Fragen offen sind, bevor Sie etwas ändern.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Geldanlagen sind mit Risiken verbunden; der Wert Ihrer Anlage kann schwanken, Verluste sind möglich.