Kurz zusammengefasst
- Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Start ist für den 01.01.2027 geplant.
- Kinder sollen vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro vom Staat erhalten. Das sind zusammen bis zu 1.440 Euro.
- Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und ist grundsätzlich erst im Rentenalter verfügbar. Eltern müssen nichts überstürzen.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist eine neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge von Kindern. Der Staat zahlt dafür monatlich 10 Euro für das Kind ein. Ziel ist, dass Kinder früh ein eigenes Vorsorgevermögen aufbauen.
Die Förderung soll die gesetzliche Rente und die Vorsorge der Eltern ergänzen. Ersetzen kann sie beides nicht.
Wo steht das Gesetz?
Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Vorher hatte der Finanzausschuss noch einige Punkte geändert. Das Gesetz braucht zusätzlich die Zustimmung des Bundesrats.
Nach Medienberichten entscheidet der Bundesrat am 20. November 2026. Erst danach steht fest, ob die Frühstart-Rente wie geplant am 1. Januar 2027 startet. Bis dahin können sich Details noch ändern.
Welche Kinder bekommen wie viel?
- Förderung: 10 Euro pro Monat, also 120 Euro pro Jahr
- Zeitraum: vom 6. bis zum 18. Geburtstag
- Summe: bis zu 1.440 Euro über zwölf Jahre
- Erste Jahrgänge: 2020 (rückwirkend für 2026) und 2021
- Danach: jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen
- Voraussetzungen: erster Wohnsitz in Deutschland, steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
Kinder, die vor 2020 geboren sind, erhalten keine staatliche Förderung. Eltern können für sie zwar einen Vertrag abschließen, aber ohne die 10 Euro vom Staat.
Wie wird das Geld angelegt?
Es gibt zwei Wege. Schließen Eltern einen Vertrag ab, fließt die Förderung in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes. Dafür gelten die Regeln des sogenannten Standarddepots.
Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund das Geld gesammelt an. Dafür wird zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen eingerichtet, das die Bundesbank verwaltet. Vorgesehen ist eine breit gestreute, weltweite Anlage.
In beiden Fällen wird am Kapitalmarkt angelegt. Kurse können schwanken, auch über längere Zeit, und Verluste sind möglich. Verluste in der kollektiven Anlage gleicht der Bund nicht aus.
Auf den Teil aus der staatlichen Förderung dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Über Jahrzehnte machen schon kleine Kostenunterschiede viel aus. Ein Anbieterwechsel soll für den geförderten Teil ohne Kosten möglich sein.
Müssen Eltern etwas beantragen?
Wer die Förderung im eigenen Depot möchte, schließt für das Kind einen Vertrag bei einem Anbieter ab. Den Antrag auf die Förderung stellt dann in der Regel der Anbieter. Eltern können dem vor Vertragsschluss widersprechen.
Der Abschluss ist auch online möglich, eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Geprüft und ausgezahlt wird die Förderung über die Zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Ohne Vertrag geht die Förderung nicht verloren. Sie fließt dann in die kollektive Anlage des Bundes.
Können Eltern und Großeltern aufstocken?
Ja. Zusätzlich zur Förderung sind private Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr möglich. Einzahlen können Eltern, Großeltern, Paten oder andere Personen.
Eine Pflicht zur Zuzahlung gibt es nicht. Eltern können ihre Einzahlungen nicht selbst von der Steuer absetzen.
Was passiert mit 18 und bis zur Rente?
Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Förderung. Das Vermögen bleibt angelegt und kann in einen geförderten Altersvorsorgevertrag des jungen Erwachsenen übergehen. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, besteuert wird erst im Alter.
Liegt das Geld in der kollektiven Anlage, muss es später in einen eigenen Vertrag übertragen werden. Das ist bis zum 35. Lebensjahr möglich. Danach fließen nicht übertragene Mittel an den Bund zurück. Betroffene sollen vorher informiert werden.
Ausgezahlt wird die Frühstart-Rente nur als Altersleistung, grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag. Für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung ist das Geld also nicht gedacht.
Was Eltern jetzt tun können
Es gibt keinen Grund zur Eile. Die Förderung startet frühestens 2027 und wird auch ohne Vertrag angelegt. Sinnvoll ist, zuerst die Entscheidung des Bundesrats abzuwarten.
Danach lohnt sich ein ruhiger Vergleich mehrerer Angebote. Achten Sie besonders auf laufende Kosten, Anlagestrategie und Wechselmöglichkeiten. Überlegen Sie auch, ob und wie viel Sie selbst zuzahlen möchten.
Die Frühstart-Rente ist ein Baustein. Sie ersetzt weder Ihre eigene Altersvorsorge noch Rücklagen für kurzfristige Ziele Ihres Kindes.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie die Frühstart-Rente in die Vorsorge Ihrer Familie einordnen möchten, können Sie gern ein Erstgespräch vereinbaren. Wie die Förderung für Ihre eigene Altersvorsorge wirkt, zeigt Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Geldanlagen sind mit Risiken verbunden; der Wert einer Anlage kann schwanken, Verluste sind möglich. Das Gesetz zur Frühstart-Rente war bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend verabschiedet.