Kurz zusammengefasst
- Bei einer Nettopolice ist keine Abschlussprovision im Beitrag enthalten. Die Vermittlung bezahlen Sie über eine eigene Vergütungsvereinbarung.
- Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Sie die Vergütung grundsätzlich auch dann zahlen, wenn Sie die Versicherung vorzeitig kündigen. Darüber muss der Vermittler Sie deutlich aufklären.
- Ob Netto oder Brutto für Sie günstiger ist, zeigt nur ein Vergleich der Gesamtkosten über Ihre geplante Laufzeit.
Was ist eine Nettopolice?
Bei den meisten Lebens- und Rentenversicherungen ist die Vergütung des Vermittlers im Beitrag enthalten. Dann spricht man von einer Bruttopolice. Bei einer Nettopolice wird der Tarif dagegen ohne Abschlussprovision kalkuliert.
Die Vermittlung bezahlen Sie stattdessen direkt. Dafür schließen Sie mit dem Vermittler eine eigene Vergütungsvereinbarung ab. Die Gebühr kann einmalig, in Raten oder als laufende Vergütung vereinbart werden.
Nettotarife gibt es vor allem bei fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen. Teilweise werden sie auch bei fondsgebundenen Basisrenten angeboten. Vermittelt werden sie von Versicherungsmaklern, aber auch von Versicherungsvertretern.
So werden Abschlusskosten bei der Bruttopolice verrechnet
Bei einer Bruttopolice fließt ein Teil Ihrer ersten Beiträge in die Abschluss- und Vertriebskosten. Fachleute nennen dieses Verfahren Zillmerung. In den ersten Jahren baut sich das Vertragsguthaben deshalb langsamer auf.
Das Versicherungsvertragsgesetz setzt hier eine Untergrenze. Bei Kündigung muss der Rückkaufswert mindestens so hoch sein, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt (§ 169 Abs. 3 VVG).
Wer früh kündigt, hat bei einer Bruttopolice also nur einen Teil der Abschlusskosten getragen. Trotzdem kann der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen.
Bruttopolice und Nettopolice im Vergleich
Bruttopolice
- Vergütung des Vermittlers: Provision im Beitrag enthalten
- Abschlusskosten: Mit den ersten Beiträgen verrechnet (Zillmerung)
- Rückkaufswert in den ersten Jahren: Durch Abschlusskosten gemindert
- Bei früher Kündigung: Nur ein Teil der Abschlusskosten ist bezahlt
- Ausweis der Kosten: Provision steckt im Beitrag
- Laufende Verwaltungs- und Fondskosten: Fallen an
Nettopolice
- Vergütung des Vermittlers: Eigene Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler
- Abschlusskosten: Im Versicherungsvertrag nicht eingerechnet
- Rückkaufswert in den ersten Jahren: Ohne diese Verrechnung, je nach Tarif oft höher
- Bei früher Kündigung: Die Vergütung bleibt grundsätzlich in voller Höhe geschuldet
- Ausweis der Kosten: Vergütung als eigener Betrag sichtbar
- Laufende Verwaltungs- und Fondskosten: Fallen ebenfalls an
Die Vermittlungsgebühr: Was die Rechtsprechung sagt
Der Bundesgerichtshof hält Vergütungsvereinbarungen bei Nettopolicen grundsätzlich für wirksam. Mit Urteil vom 12.12.2013 (III ZR 124/13) hat er das auch für Versicherungsvertreter bestätigt. Für Versicherungsmakler war das Modell schon vorher anerkannt.
Entscheidend ist, wann der Vermittler seine Leistung erbracht hat. Nach Ansicht des BGH ist das mit dem Vertragsabschluss geschehen. Eine spätere Kündigung der Versicherung ändert an der Vergütung deshalb grundsätzlich nichts. So entschied der BGH auch am 05.06.2014 (III ZR 557/13) für eine Vergütung, die in Raten vereinbart war.
Daraus folgt eine Pflicht zur Aufklärung. Der Vermittler muss deutlich darauf hinweisen, dass die volle Vergütung auch bei vorzeitiger Kündigung fällig bleibt. Fehlt dieser Hinweis, wird laut BGH vermutet, dass sich der Kunde gegen die Nettopolice entschieden hätte.
Ein Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.04.2014 (23 S 150/13). Der Vermittler hatte nicht erklärt, dass die Gebühr nach einer Kündigung weiterläuft. Der Kunde musste keine weiteren Raten zahlen und durfte bereits gezahlte Beträge zurückverlangen.
Diese Urteile betreffen Einzelfälle. Ob eine konkrete Vereinbarung wirksam ist, hängt vom Wortlaut und vom Ablauf der Beratung ab.
Was gilt beim Widerruf?
Für den Versicherungsvertrag selbst gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem VVG. Viele Vergütungsvereinbarungen knüpfen die Gebühr ausdrücklich daran, dass die Versicherung wirksam zustande kommt. Nach einem Urteil des LG Stuttgart (4 S 254/16) entsteht in diesem Fall nach einem wirksamen Widerruf der Versicherung kein Anspruch auf Vergütung.
Ein eigenes Widerrufsrecht nur für die Vergütungsvereinbarung gibt es lediglich eingeschränkt. Laut BGH vom 04.04.2024 (I ZR 137/23) gibt es bei Vermittlungsverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht nach dem BGB. Was im Einzelfall gilt, sollte geprüft werden.
Vor- und Nachteile sachlich abwägen
Eine Nettopolice kann Vorteile haben. Die Kosten der Vermittlung sind als eigener Betrag sichtbar. Das Vertragsguthaben wird in den ersten Jahren nicht durch eine eingerechnete Abschlussprovision gemindert.
Ob sich das für Sie rechnet, hängt vor allem von der Höhe der Gebühr ab. Fachleute raten, die Vergütung mit den sonst üblichen Abschlusskosten zu vergleichen. Ist die Gebühr ähnlich hoch, entfällt der Kostenvorteil weitgehend.
Dem stehen Nachteile gegenüber. Die Vergütung bleibt in der Regel fällig, auch wenn Sie den Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen. Wer früh aussteigt, kann deshalb schlechter dastehen als mit einer Bruttopolice.
Hinzu kommt die Liquidität. Eine Einmalzahlung belastet Sie zu Beginn, Raten laufen neben dem Versicherungsbeitrag weiter. Teilweise werden die Raten über einen Finanzierungsdienstleister abgewickelt.
Auch ein Nettotarif ist nicht frei von Kosten. Verwaltungs- und Fondskosten fallen weiterhin an. Bei fondsgebundenen Verträgen hängt die Entwicklung zudem von den Kapitalmärkten ab, Verluste sind möglich.
Transparenzhinweis: Sieber Capital vermittelt sowohl Tarife mit eingerechneter Provision als auch Nettotarife gegen Vermittlungsgebühr.
Checkliste: Darauf sollten Sie vor der Unterschrift achten
- Höhe der Vergütung in Euro: Wie viel zahlen Sie insgesamt? Zahlen Sie einmalig oder in Raten, und wenn ja, in wie vielen?
- Fortbestand bei Kündigung: Wurde Ihnen klar erklärt, dass die Gebühr auch bei Kündigung oder Beitragsfreistellung bleibt? Steht das in der Beratungsdokumentation?
- Gesamtkosten vergleichen: Vergleichen Sie Vergütung plus laufende Kosten des Nettotarifs mit den Gesamtkosten eines Bruttotarifs, gerechnet über Ihre geplante Laufzeit.
- Echter Nettotarif? Fragen Sie nach, ob im Tarif wirklich keine Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sind.
- Empfänger der Zahlungen: Gehen die Raten an den Vermittler oder an einen Dritten?
- Kopplung an die Versicherung: Was gilt laut Vereinbarung, wenn Sie die Versicherung widerrufen oder sie nicht zustande kommt?
- Status des Vermittlers: Handelt es sich um einen Makler oder um einen Vertreter?
- Ihr Zeithorizont: Können Sie Beitrag und Gebühr voraussichtlich über viele Jahre zahlen?
- Unterlagen: Erhalten Sie Vereinbarung, Kosteninformationen und Beratungsdokumentation vollständig als Kopie?
Ihr nächster Schritt
Sie überlegen, ob eine Netto- oder Bruttopolice zu Ihrer Situation passt? Oder Sie möchten die Kosten Ihres bestehenden Vertrags verstehen? Mit dem Vertrags-Check sehen Sie in zwei Minuten, wo noch Fragen offen sind. Bei einem neuen Vorhaben können Sie ein Erstgespräch vereinbaren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine Rechtsberatung. Bei fondsgebundenen Verträgen kann der Wert schwanken, Verluste sind möglich.