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Altersvorsorge

Rentenlücke berechnen: Wie viel fehlt Ihnen im Alter?

Schritt für Schritt von der Renteninformation zur eigenen Versorgungslücke – mit Rechenbeispiel zum Nachvollziehen.

ca. 8 Min. Lesezeit · Stand: November 2026

Kurz zusammengefasst
  • Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem Bedarf im Alter und Ihren Netto-Einkünften im Ruhestand.
  • Die Renteninformation nennt Bruttobeträge. Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch ab.
  • Vergleichen Sie nur Beträge mit gleicher Kaufkraft. Sonst wird das Ergebnis verzerrt.

Was ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke zeigt, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand monatlich fehlt, um Ihren gewünschten Lebensstandard zu halten. Sie ergibt sich aus Ihrem Bedarf abzüglich aller Netto-Einkünfte im Alter. Oft heißt sie auch Versorgungslücke.
Die Rechnung beruht auf Annahmen zu Einkommen, Steuern, Beiträgen und Preisen. Sie liefert deshalb keinen exakten Wert. Als Orientierung für Ihre Planung ist sie trotzdem sehr hilfreich.

Was steht in Ihrer Renteninformation?

Die Deutsche Rentenversicherung schickt die Renteninformation jährlich und automatisch an Versicherte ab 27 Jahren. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten. Ab 55 erhalten Sie stattdessen alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
Darin finden Sie unter anderem die Rente bei voller Erwerbsminderung, die Rente ohne weitere Beiträge und die erwartbare Regelaltersrente bei gleichbleibendem Verdienst. Zusätzlich zeigt sie in Szenarien, wie sich künftige Rentenanpassungen auswirken können.
Wichtig: Alle Beträge sind Bruttowerte. Die hochgerechneten Werte mit Rentenanpassungen sind zudem Nominalbeträge. Den Kaufkraftverlust bis zum Rentenbeginn rechnen sie nicht heraus.

In sechs Schritten zur Rentenlücke

  1. Wunschbedarf in heutigem Geld festlegen. Überlegen Sie, wie viel Sie im Ruhestand monatlich ausgeben möchten, in heutigen Preisen. Eine verbreitete Faustformel lautet: rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das ist nur eine Orientierung, denn eine abbezahlte Immobilie senkt den Bedarf, Reisen oder Gesundheitskosten erhöhen ihn.
  2. Gesetzliche Rente ablesen. Nehmen Sie die erwartbare Regelaltersrente aus Ihrer Renteninformation. Wer in heutigem Geld rechnet, verwendet meist den Wert ohne künftige Rentenanpassungen. Dahinter steckt die vereinfachende Annahme, dass sich Rentenanpassungen und Inflation ausgleichen.
  3. Von brutto auf netto rechnen. Ziehen Sie Beiträge und Steuern ab. Pflichtversicherte Rentner tragen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse (2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent). Den Pflegebeitrag von 3,6 Prozent zahlen Rentner allein, Kinderlose 4,2 Prozent. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig; der Anteil steigt für jeden neuen Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von all Ihren Einkünften und Freibeträgen ab.
  4. Weitere Einkünfte ergänzen, ebenfalls netto. Dazu zählen Betriebsrenten, private Renten- und Lebensversicherungen sowie Mieteinnahmen. Auch hier können Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
  5. Inflation berücksichtigen. Viele Standmitteilungen nennen künftige Nominalbeträge. Rechnen Sie diese in heutiges Geld um: Betrag geteilt durch (1 + Inflationsrate) hoch Anzahl der Jahre. Bei 2 Prozent jährlicher Inflation hat ein Euro nach 30 Jahren nur noch rund 55 Cent Kaufkraft.
  6. Lücke ermitteln. Ziehen Sie alle Netto-Einkünfte in heutigem Geld von Ihrem Bedarf ab. Das Ergebnis ist Ihre monatliche Lücke in heutiger Kaufkraft. Für die Planung können Sie sie anschließend auf den Rentenbeginn hochrechnen.

Rechenbeispiel: Frau M., 47 Jahre

Frau M. ist eine fiktive Person. Sie geht in 20 Jahren in Rente, hat ein Kind und ist gesetzlich pflichtversichert. Alle Werte sind runde Annahmen und keine Prognose.
Weitere Annahmen: Die Beitragssätze von 2026 gelten unverändert. Die Inflation beträgt 2 Prozent pro Jahr. Die Steuer setzen wir pauschal mit 100 Euro an.
  • Nettoeinkommen heute: 3.000,00 € (Annahme)
  • Bedarf im Alter in heutigem Geld: 2.400,00 € (80 % von 3.000 €)
  • Gesetzliche Rente brutto: 1.600,00 € (Renteninformation, ohne künftige Anpassungen)
  • Kranken- und Pflegeversicherung: − 197,60 € (12,35 % = 7,3 % + 1,45 % + 3,6 %)
  • Steuern: − 100,00 € (pauschale Annahme)
  • Gesetzliche Rente netto: 1.302,40 €
  • Betriebsrente netto bei Rentenbeginn: 225,00 € (300 € brutto, 25 % Abzüge angenommen)
  • Betriebsrente netto in heutigem Geld: 151,42 € (225 € ÷ 1,02^20)
  • Netto-Einkünfte gesamt in heutigem Geld: 1.453,82 € (1.302,40 € + 151,42 €)
  • Rentenlücke in heutigem Geld: 946,18 € (2.400,00 € − 1.453,82 €)
  • Rentenlücke bei Rentenbeginn: rund 1.406 € (946,18 € × 1,486)
Frau M. fehlen also rund 950 Euro pro Monat in heutiger Kaufkraft. In 20 Jahren entspricht das bei den getroffenen Annahmen rund 1.400 Euro. Schon kleine Änderungen an Bedarf, Inflation oder Abzügen verschieben das Ergebnis spürbar.

Typische Fehler bei der Berechnung

Brutto mit netto verwechseln. Die Renteninformation nennt Bruttowerte. Wer diese direkt mit dem Nettobedarf vergleicht, unterschätzt die Lücke.
Inflation vergessen. Ein nominaler Betrag in 20 oder 30 Jahren ist weniger wert als heute. Rechnen Sie alle Werte in dieselbe Kaufkraft um.
Hochrechnungen als garantiert ansehen. Die Werte der Renteninformation beruhen auf Annahmen, etwa einem gleichbleibenden Verdienst. Auch Hochrechnungen privater Verträge oder von Betriebsrenten können sich ändern.
Möchten Sie die Lücke ganz oder teilweise über Geldanlagen schließen? Dann gilt: Kapitalanlagen können im Wert schwanken, Verluste sind möglich. Welche Form der Vorsorge zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ihr nächster Schritt

Legen Sie Ihre aktuelle Renteninformation bereit und spielen Sie mit dem Finanzielle-Freiheit-Rechner und dem Inflationsrechner eigene Annahmen durch. Mit dem Vertrags-Check sehen Sie, wie gut Sie Ihre bestehenden Verträge kennen. Für eine individuelle Einschätzung können Sie gern ein Erstgespräch vereinbaren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Das Rechenbeispiel beruht auf vereinfachten Annahmen und ist keine Prognose.

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